Sanierungsgebiet
Neben der Gestaltung der öffentlichen Plätze und Straßenräume trägt auch das Erscheinungsbild der Gebäude erheblich zum Gesamteindruck der Innenstadt bei. Da sich die meisten Gebäude in Privateigentum befinden, kann eine Verbesserung nur in Zusammenarbeit mit den Eigentümern bzw. Nutzern erreicht werden. Um die Förderinstrumente im Privatbereich zu erweitern und somit einen Anreiz für Investitionen der Eigentümer zu schaffen, wurde zusätzlich zum Gebiet der „Aktiven Kernbereiche“ ein „Sanierungsgebiet nach dem Baugesetzbuch“ durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Im Vorfeld dieser förmlichen Gebietsfestlegung wurde durch die NH-Projektstadt, dem Treuhänder der Stadt Heppenheim, eine vorbereitende Untersuchung durchgeführt, um die rechtliche und verfahrentechnische Grundlage zu bilden. Diese Untersuchung war notwendig, um die Entscheidungsgrundlage über die Notwendigkeit und Durchführbarkeit der Sanierung zu erhalten. Ein wesentlicher Schwerpunkt lag in der Mitwirkungsbereitschaft der Bewohner innerhalb des Gebietes. Zu diesem Zweck wurde eine Fragebogenaktion mit den Grundstückseigentümern durchgeführt.
Insgesamt wurden hierbei 224 Haushalte und Gewerbebetriebe angeschrieben und befragt. Die Bereitschaft zur Mitwirkung war überraschend hoch und es konnte eine positive Einstellung zur Sanierung festgestellt werden. Das Sanierungsgebiet wurde schließlich am 03.02.2011 durch die Stadtverordnetenversammlung in Heppenheim förmlich beschlossen. Die Vorteile für die Eigentümer liegen nun darin, Ordnungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Haus erhöht steuerlich anschreiben zu können. Die Investitionssumme kann über einen Zeitraum von 12 Jahren bis zu 100% steuerlich geltend gemacht werden.